3. August 1833

Nach dem Bericht des Landgerichtsphysikats waren sämtliche Zellen der
Fronfeste durch die außerordentliche Anzahl der Arrestanten und einer
Welle von epidemischen Blattern so verunreinigt, dass alle gesäubert
und geweißt werden mussten. Kosten dafür: 17 Gulden 56 Kreuzer.

4. November 1833

Unvorhergesehene Reparaturen fallen an: Ein Insasse bricht eine Tür
auf. Schlossermeister Veicht muss unverzüglich Beschlag und Anschlag
reparieren, Schreinermeister Bacher sorgt für ein neues Türfutter. Ofenreparaturen
des Hafnermeisters Bedall schlagen mit außerordentlichen
11 Gulden und 37 Kreuzer zu Buche.

3. Juli 1835

Der Gerichtsdiener bittet um Ersatz der Türbeschläge und Türschlösser,
um dem Entweichen von Inhaftierten vorzubeugen. Andernfalls könne
er nicht mehr haften. In den Höfen der Fronfeste durfte ein Teil der
Gefangenen zu bestimmten Zeiten frei umhergehen.

18. September 1845

Man trifft in der Fronfeste vorsorgliche Maßnahmen für den Fall des
Ausbruchs der epidemischen Brechruhr. 60 Gefangene sind in 22, teilweise
nicht mit Ziegelsteinen gepflasterten Zellen und in zwei Krankenzimmern
untergebracht. Man denkt darüber nach, in diesem Fall einen
Teil der Gefangenen, namentlich die weniger gefährlichen, nämlich solche,
die Vergehens-, Polizei- und Forststrafen abbüßen, zu evakuieren.

1847

Der königliche Regierungspräsident visitiert das königliche Landgericht.
Über die Fronfeste schreibt er: „Die Frohnveste befi ndet sich in sehr
weiter Entfernung vom Landgerichtsgebäude in einem ganz entgegengesetztem
Theile der Stadt. Dieselbe dient zugleich als Frohnveste für das
königliche Lands- und Stadtgericht Amberg und enthält incl. dem Polizey
Arreste 22 Keuchen. Die Bauart dieser Frohnveste ist jedoch so schlecht,
daß die Verhafteten nicht allein unter sich, sondern auch nach außen
ungehindert communizieren können, was den Gang der Untersuchungen
ausserordentlich erschwert. Auch wird angegeben, daß mehrere Keuchen
sehr feucht und ungesund seien.“

9. Juni 1856

Der königliche Landgerichtsdiener und Gefangenenwärter Franz Hertinger
schreibt an die Bauinspektion. Er beklagt den ruinösen Zustand des
Kochofens der gemeinschaftlichen Fronfeste des königlichen Kreis- und
Stadtgerichts und des königlichen Landgerichts. Für täglich 40 bis 50
Gefangene muss „nicht mit Mühe, fast Kampf gekocht werden“. Außerdem
sei „die Kost nicht selten mit Rusfl ämmchen übersät“. Er macht darauf
aufmerksam, dass der Ofen ursprünglich für 30 bis 40 Gefangene
gebaut wurde. Nun seien es aber „nicht selten“ über 50, dazu käme noch
die Familie des Gerichtsdieners mit acht Köpfen, die drei Gehilfen und
drei Dienstboten. Er wünscht, dass die Vergrößerung des Kochofens „in
möglichster Bälde genehmiget werden möchte“. (49)