Gefängnistrakt       

3. April 1770 (41)

„Gewisse Umstände“ erfordern es, die Fronfeste, die bisher für jedermann
ständig offen stand, mit einer äußeren Hoftür versperrt zu halten.
Eine Glocke soll außen an der Hofmauer installiert werden.

6. August 1770 (41)

Der Amberger Scharfrichter Paul Metz zeigt die höchste Notwendigkeit
für die Beschaffung eines neuen „Bock-Kittels“ an. Der alte sei nicht nur
eingerissen, sondern auch wegen des daran klebenden Blutes von den
Mäusen „gefressen“ und „ruiniert“. Man könne ihn für Exekutionen nicht
mehr gebrauchen. Zur Herstellung eines neuen „Bock-Kittels“ bräuchte
man 5 Ellen Sack-Zwilling zu je 8 Kreuzer. Dazu käme der Macherlohn
samt Zwirn für 10 Kreuzer; alles zusammen sollte 50 Kreuzer kosten. Eine
Erklärung liefert die ab 1813 geltende Vorschrift: Der Verurteilte „[…] soll
mit entblößtem Kopfe, gekleidet in einen grauen Kittel, mit einer Tafel
auf Brust und Rücken, worauf sein Verbrechen genannt ist, zum Richtplatze
geführt und daselbst enthauptet werden.“ (42)

9. Oktober 1776 (44)

Statt auf Strohsäcken liegen die Delinquenten im Neubau auf Bänken mit
Leintüchern. Ein Test im Neubau sei erfolgreich verlaufen. Grund dafür
sei die ständige Feuchtigkeit. Eisenamtsknecht Thomas Schuster zeigt an,
dass die im vergangenen Jahr angeschafften neun neuen Strohsäcke bereits
unbrauchbar seien, während die von der Stadt zur Verfügung gestellten
Leintücher noch gut zu verwenden wären. Auch im Altbau mit seinen zehn
Gefängnissen solle diese Umstellung vorgenommen werden.