Der Zahn der Zeit nagte schwer an diesem Stadtmauer-Gebäude. Zur Reparatur des Daches wurden im Jahre 1720 Bauholz-Stämme und gesägtes Holz aus dem Hirschwald geliefert. (29) 40 Jahre später waren die Gefängnisse bei In-Augenscheinnahme der Rentkammer noch nicht renoviert. (30) Mit Instandhaltungsarbeiten hatte man es selten eilig. Kurze Zeit später geriet das Gebäude in Bewegung. Das Malheur begann im April 1763 mit dem Herausfallen eines Wandstücks auf der Straßenseite „gleich einer größten Stuben Thür“. Vorsichtshalber verlegte man die unglücklicherweise zeitgleich größer werdende Anzahl von Inhaftierten ins obere Stockwerk. Doch sicher konnten sie sich dort auch nicht fühlen. Für das „arme-Sünder-Stübl“ wurde schon lange vorher ein desolater Zustand beklagt. Aber auch die Gebäude-Rückseite bröckelte ab. Man erwartete den vollständigen „Einfall“ der ganzen hinteren Mauer, an der sich das „Examinir-Zimmer“ befand. Für die Amberger Regierung bestand nun die „allergrößte Notwendigkeit“, noch vor dem Winter die „abgebrochene Kandt“ des Amthauses auf der Grabenseite wieder aufzubauen. Landrichter von Rosenfeld befürchtete schlimmste Heizungsprobleme. (31) In der Folge lassen sich hierzu aus dem umfangreichen Aktenbestand des Staatsarchivs Amberg vielfache Planungs-, Bau-, Handwerker- und Finanzierungskomplikationen herauslesen. Vertreter der kurfürstlichen Regierung, der kurfürstliche Rent- und der kurfürstliche Baukommissar nahmen die ruinöse Fronfeste – wie- der einmal – in Augenschein. Das Protokoll vom 13. April 1763 (32) vermerkt einen „Graben“ in der Mauer mit einer Öffnung von zehn Schuh Länge. Gefahren sahen die Behördenvertreter einerseits in der Fluchtmöglichkeit für die Malefikanten, andererseits im „gänzlichen Umbsturz“ der Mauer. Als Ursache machte man die gegebenen Bodenverhältnisse aus. Im Zwinger herrsche ein sumpfiger Untergrund, der vom „ordentlichen“ (stattlichen) Wassergraben ohne Uferbefestigung herrühre. Schuld sei der Magistrat, der seinen Stadtgraben nebst Zwingermauer nicht sachgemäß hergestellt habe. Um den Neubau nicht ebenfalls gleich zu „ruinieren“, sollte der Magistrat den Graben befestigen. Im Hauptgebäude hatte man bereits ungemein hohe Reparaturkosten, die nur von vorläufiger Wirkung sein konnten. Um Dauerhaftigeit zu gewährleisten, müsse man das Gebäude von Grund auf neu herstellen. Bezüglich der Kosten schlugen die kurfürstlichen Behörden vor, die Stadt „proportionaliter“ zu beteiligen. Als Begründung führten sie an, dass zum einen diese Stützmauer zur Stadtbefestigung gehöre. Zum andern kam das Geld für alle bisherigen Reparaturen schon aus dem kurfürstlichen Ärar. Besonders wiesen sie hin auf Einsturzgefahr, Baufälligkeit und äußerste Dringlichkeit einer Reparatur der Mauer. Im Mai ging bei der Rentkammer ein Antrag auf Zuweisung von 50 Gulden für die Abtragung des sich neigenden hinteren Teils der Landrichteramtsfronfeste ein. (33) |
Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 1763 wurde die baufällige Mauer abgetragen, Ziegel (Mauersteine) nebst Taschen (Dachziegel) wurden im Hof aufgeschlichtet und dafür 94 Gulden und 53 Kreuzer ausgegeben. (34) Man hatte die Absicht, die Lücke, die die abgebrochene Wand hinterlassen hatte, noch vor der Winterzeit gegen Wind, Regen, Schnee und Kälte zu schließen. Nun wehte aber bereits im September ein eisiger Wind. Die Zeit drängte. Deshalb ersetzte man die fehlende Wand notdürftig durch Bretter. Ersatzquartiere für mehrere Delinquenten stellte der Magistrat mit drei Kerkern „auf der Wag“ zur Verfügung. (35) |