Von diesen Erziehungshäusern – für nicht ganz hoffnungslose Fälle –
unterschieden sich die Fronfesten erheblich. Während in den bürgerlichen
Gefängnissen die Verwahrräume immer über der Erde sein
mussten, konnten sie sich in den Malefizgefängnissen auch unterirdisch
befinden. Das ausschlaggebende Unterscheidungskriterium bildete
jedoch die Folterkammer einer Fronfeste. (5) Abgesehen davon sollte
schon allein der Anblick des Gebäudes außen und innen abschreckende
Wirkung zeigen, beziehungsweise den Verhafteten zum Geständnis
bewegen.
Fronfesten standen in Bayern sinnvollerweise am Sitz eines Landgerichts,
dem Hochgericht. Ein Eisenmeister bewachte die Gefangenen.
(6) Die Trennung zwischen städtischen Polizei- und landesherrlichen
Gefängnissen sah man allerdings nicht so streng. Wenn es irgendwo
eng wurde, half man sich gegenseitig mit Verlegungen aus. Auch in
Amberg, Regierungssitz der Oberpfalz bzw. des Naabkreises bis 1810,
war dies so üblich.
Die Schreibweise variiert: Fron-, Vrön-, Frohn- wurde mit -veste,
-vösste oder -feste beliebig kombiniert. Oft wechselt die Schreibung im
selben Dokument - wie man es überhaupt im 18. Jahrhundert mit der
Einheitlichkeit z. B. der Orthografie nicht so genau nahm.