Obwohl der Geist der Aufklärung eine humane Strafrechtspflege befürwortete,
hat man in keinem Jahrhundert zuvor mehr Personen hingerichtet
als im 18. Jahrhundert. Gründe dafür lagen in der gestiegenen
Bandenkriminalität wie auch in der besseren Effektivität der Strafverfolgung.
(7) Der Spanische Erbfolgekrieg zu Beginn und der Österreichische
in der Mitte des 18. Jahrhunderts hinterließen neben maroden
Staatsfinanzen abgedankte Soldaten, die als „gartende Knechte“ und
Vaganten alleine oder zu mehreren durchs bayerische Land streifend
ihr Auskommen suchen mussten. Ab 1770 wird auch von anhaltenden
Hungersnöten berichtet. (8) Dem gegenüber stand ein strukturierter
Beamtenapparat, der allerdings immer höhere Kosten verursachte.
Durch Vereinheitlichung des Strafrechts und Beschleunigung der
Strafprozesse versuchte Kurfürst Max III. Joseph die hohen Ausgaben
für seine Strafrechtspflege zu senken. (9) Geheimratskanzler Wiguläus
Xaverius Aloysius von Kreittmayr goss die Wünsche seines Landesherrn
1751 in ein neues Strafgesetzbuch, den Codex Juris Bavarici Criminalis
(CJBC). Als Vorlage diente ihm die Malefi zordnung des Oberpfälzer
Landrechts. (10) Sein Kriminalcodex sollte bis 1813 Gültigkeit haben.