Dank der Umstrukturierungen innerhalb der Justizverwaltung während
der zweiten Hälfte des 19. Jahrunderts erfahren wir einiges über
Dienstverhältnisse und Inventargegenstände in der Amberger Fronfeste.
Zunächst klärte man Verfahrensvorschriften der Übergabe des Gebäudes
von landes- in bezirksgerichtliche Obhut: Die königlichen Appellationsgerichte
erhielten vom Staatsministerium der Justiz, des Innern
und der Finanzen den Auftrag, für die Eisenmeister an den Fronfesten
Dienstregelungen aufzustellen. Beteiligt wurden auch die Verwaltung
in Gestalt der Direktoren der Bezirksgerichte, des königlichen Staatsanwalts
und der Landgerichtsvorstände. Die Vorschläge wollte das
Appellationsgericht zusammen mit dem königlichen Oberstaatsanwalt
sorgfältig prüfen, das Ergebnis der königlichen Regierung, Kammer des
Innern, mitteilen und es an das königliche Staatsministerium der Justiz
einsenden. Weiterhin erging der „allerhöchste Befehl“, die Fronfesten
an die Eisenmeister bei den Bezirksgerichten zu übergeben und für die
bisher gemeinschaftlichen Häuser eine provisorische Lösung zu finden.
Die bisherige Landgerichtsfronfeste in Amberg wurde am 2. November
1857 an den königlichen Bezirksgerichtsdirektor Baron von Thüngen
übergeben. Hierzu fand sich eine recht prominente Gesellschaft zum
Lokaltermin ein. Anwesend waren der königliche Landrichter von
Nagel, der königliche Bezirksgerichtsdirektor Freiherr von Thüngen, der
königliche Rentbeamte von Walther, der königliche Bezirksgerichtsarzt
Dr. Luckinger, der Aktuar Wolfringer und der Landgerichtsdiener Hertinger
nebst dem bezirksgerichtlichen Eisenmeister Geiselbrecht. (50)